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Grußwort von Frau Ministerin Marion Gentges MdL zum Fortbildungsprogramm 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen in der baden-württembergischen Justiz,

ich freue mich, Ihnen das Fortbildungsprogramm der baden-württembergischen Justiz für das Jahr 2023 vorstellen zu dürfen. 

In den letzten Jahren haben wir unsere digitalen Angebote im Fortbildungsbereich stark ausgebaut. Uns ist bewusst, dass viele Veranstaltungsformate und der fachliche Diskurs von Fortbildungen in Präsenz leben. Wir wissen auch, welch hohen Wert der kollegiale Austausch am Rande der Fortbildungsveranstaltungen hat. Zugleich bekommen wir aber immer wieder Rückmeldungen zu den Vorteilen von Online-Angeboten im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Integration von Fortbildungen in den beruflichen Alltag. Unsere Fortbildungslandschaft soll deshalb vielfältiger werden und sich den unterschiedlichen Bedürfnissen der Justizbeschäftigten noch besser anpassen. Auch künftig setzen wir daher auf eine Mischung von mehrtägigen Veranstaltungen und kürzeren Formaten, von Präsenz- und Online-Veranstaltungen. Unsere im Jahr 2022 entwickelte Online-Impulsvortragsreihe „Recht. Prägnant.“ ist ein gutes Beispiel für die Auffächerung der Veranstaltungsformate und sie soll auch im Jahr 2023 fortgesetzt werden. Zudem haben wir die Justizakademie in Schwetzingen mit einer Videokonferenzanlage ausgestattet, um zukünftig die Zuschaltung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Referentinnen und Referenten bei einzelnen Veranstaltungen („Hybridformate“) in guter Qualität ermöglichen zu können.

Inhaltlich legen wir weiterhin ein besonderes Augenmerk auf familienrechtliche Fortbildungen. Neben unserer bewährten Modulreihe für neu im Familienrecht tätige Richterinnen und Richtern haben wir auch verschiedene Angebote für erfahrenere Kolleginnen und Kollegen aufgenommen. Besonderes Gewicht liegt bei der Modulreihe auf der Thematik der Kindesanhörung, die mit einer mehrtägigen Veranstaltung in den Blick genommen wird. Ergänzt wird das Fortbildungsangebot zum Kinderschutz durch Veranstaltungen wie „Die Vernehmung von Kindern im Strafverfahren“. Um Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte mit den seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder geforderten interdisziplinären Kompetenzen auszustatten, bieten wir weiterhin ein erweitertes Fortbildungsangebot im Bereich des Jugendstrafrechts an. Neben den bewährten Veranstaltungen zur „Einführung in das Jugendstrafrecht“ sowie Tagungen zur aktuellen Rechtsprechung zum Jugendstrafrecht werden wieder Veranstaltungen mit dem Titel „Kriminologie und interdisziplinäre Kompetenzen im Jugendstrafrecht“ angeboten, die den Anforderungen des § 37 Abs. 1 JGG nachempfunden sind. 

Daneben beinhaltet unser Fortbildungsangebot für den höheren Dienst im Jahr 2023 zahlreiche weitere Fachtagungen in den einzelnen Rechtsgebieten. Im Bereich des Zivilrechts werden Veranstaltungen zu virtuellen Gerichtsverhandlungen, Vertiefungsfortbildungen zum materiellen Zivilrecht oder dem Zivilprozessrecht sowie zu Vergleichsstrategien angeboten. Bei den strafrechtlichen Fachtagungen ist neben den bewährten Angeboten wie den Kontakttreffen zwischen Justiz und Polizei, die dem wichtigen Erfahrungsaustausch dienen, und bewährten Fachtagungen auch eine Veranstaltung zur Hauptverhandlung im Strafprozess aus revisionsrechtlicher Sicht geplant.

Im Rahmen der Rechtspflegerfortbildung werden ebenfalls zahlreiche bewährte Veranstaltungen wieder angeboten. Entsprechend dem Ergebnis der Bedarfsabfrage liegt inhaltlich weiterhin ein besonderer Fokus auf Fortbildungen zum Grundbuch-, Nachlass- und Betreuungsrecht. Daneben werden im nächsten Jahr Veranstaltungen zu den Neuerungen durch das am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) angeboten. Darüber hinaus stehen die Europäischen Hospitationsprogramme nunmehr ebenfalls Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern offen.

Die stets sehr stark nachgefragten verhaltensorientierten Tagungen bleiben, zum Teil mit variierter Schwerpunktsetzung, im Fortbildungsangebot enthalten. 

Ich freue mich darüber, dass das Fortbildungsangebot – gleich ob digital oder in Präsenz – bei Ihnen so großen Zuspruch findet. Mit Ihrer Bereitschaft, die eigenen Fertigkeiten kontinuierlich zu erweitern, sich mit Kolleginnen und Kollegen zu vernetzen und immer wieder „über den Tellerrand“ hinauszuschauen, tragen Sie zur Qualität und zum Ansehen der baden-württembergischen Justiz bei. Ich möchte Sie daher ermuntern, das Fortbildungsangebot weiterhin rege zu nutzen und sich regelmäßig auf unserer Internetseite, die fortlaufend aktualisiert wird, über die angebotenen Veranstaltungen zu informieren. Sofern Sie Anregungen haben, zögern Sie bitte nicht, sich an das Fortbildungsreferat des Ministeriums zu wenden.

Ganz herzlich bedanken möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die als Referentin oder Referent, als Tagungsleiterin oder Tagungsleiter oder als Fortbildungsbeauftragte vor Ort an der erfolgreichen Gestaltung und Umsetzung des Fortbildungsprogramms mitgewirkt haben und künftig mitwirken werden. Ihr – teilweise bereits viele Jahre währendes – großes Engagement ermöglicht es uns, Jahr für Jahr ein breit gefächertes Fortbildungsangebot bereitzuhalten.

 

Herzliche Grüße

 

Ihre
Marion Gentges MdL
Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg

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