Das Schöffenamt
In Baden-Württemberg üben rund 7.000 Schöffinnen und Schöffen, Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen in der Strafgerichtsbarkeit an den Amts- und Landgerichten ihr Amt ehrenamtlich aus. Die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2014-2018 wird in Baden-Württemberg im Jahr 2013 durchgeführt. Schöffen werden nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren auf Vorschlag der Gemeinden von einem Wahlausschuss gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Zur Wahl vorgeschlagen werden kann, wer Deutscher ist, das 25. Lebensjahr vollendet bzw. zu Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und in der Gemeinde, die ihn vorschlägt, wohnt. Ablehnungsgründe für die Aufnahme in die Wahlliste sind u. a. Vermögensverfall, verlorene Fähigkeit zu Bekleidung öffentlicher Ämter, Verurteilung wegen einer Straftat, laufende Ermittlungsverfahren, gesundheitliche Probleme oder berufliche Verhinderung. Die Vorschlagsliste der Städte und Gemeinden wird dem zuständigen Amtsgericht übermittelt, bei dem die Kandidatinnen und Kandidaten vom Wahlausschuss nominiert und gewählt werden.
Nähere Informationen über die Aufgaben und die Stellung der Schöffen können dem Leitfaden für Schöffen entnommen werden.
Folgende Vorträge bzw. Zusammenfassungen, die auf dem Schöffentag 2009 gehalten wurden, haben wir für Sie bereit gestellt:
Informationen für die Gemeinden zur Schöffenwahl 2013
Das Formular der Vorschlagsliste nebst Erläuterungen und Ausfüllhinweisen kann hier von den Städten und Gemeinden elektronisch abgerufen werden. Das Formular ist nur für den Gebrauch durch die Kommunen gedacht; Bewerber um ein Schöffenamt, wenden sich bitte an ihre Wohnortgemeinde:
Schöffenvorschlagsliste
Ausfüllanleitung zur Schöffenvorschlagsliste
Mail-Adressenliste der Amtsgerichte
Die zugrunde liegende Verwaltungsvorschrift finden Sie hier.
