Das Zulassungsverfahren
1. Eingangsbestätigung
Wenn Sie Ihren Zulassungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen (vgl. Menüpunkt „Bewerbungsunterlagen“) form- und fristgerecht eingereicht haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Zugleich wird Ihnen die Frist mitgeteilt, innerhalb der eine amtlich beglaubigte Abschrift/Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung nachzureichen ist (Notenvorlagefrist).
Bitte beachten Sie: Bewerber, die den Zulassungsantrag nebst allen Unterlagen nicht form- und fristgerecht bzw. unvollständig eingereicht haben, können im regulären Zulassungsverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Es besteht dann aber die Möglichkeit, bei Vorlage der kompletten Bewerbungsunterlagen im sog. Restplatzvergabeverfahren noch einen Ausbildungsplatz zu erhalten.
2. Zulassungsbescheid
Einen schriftlichen Bescheid erhalten Sie für den Einstellungstermin 01.04. voraussichtlich Mitte Februar eines Jahres, für den Einstellungstermin 01.10. Mitte August eines Jahres.
Bitte sehen Sie bis dahin von schriftlichen oder telefonischen Anfragen über den Stand des Verteilungsverfahrens ab.
Bitte beachten Sie: Mit dem Angebot eines Ausbildungsplatzes wird Ihnen eine kurze Frist zur Erklärung über die Annahme des Platzes gesetzt. Bitte stellen Sie deshalb unbedingt sicher, dass Sie schriftlich und telefonisch sowie per E-Mail erreichbar sind und Ihr Briefkasten auch bei Abwesenheit ständig geleert wird. Bevollmächtigen Sie ggf. eine weitere Person schriftlich, Erklärungen im Auswahlverfahren für Sie abzugeben. Die Annahme eines Platzes ist endgültig. Es findet keine Berücksichtigung im weiteren Verteilungsverfahren (Restplatzvergabeverfahren) mehr statt.
Geht innerhalb der gesetzten Frist keine Annahmeerklärung ein, verfällt der Ihnen angebotene Ausbildungsplatz. Die Ablehnung eines angebotenen Ausbildungsplatzes gilt somit als Rücknahme der Bewerbung. Der Bewerber scheidet aus dem Bewerbungsverfahren aus.
3. Restplatzvergabeverfahren
Sofern nach dem regulären Verteilungsverfahren noch Plätze zur Verfügung stehen, können diese noch im Restplatzvergabeverfahren besetzt werden. Das Verfahren findet ca. einen Monat vor dem jeweiligen Einstellungstermin statt.
Wenn Sie die reguläre Bewerbungsfrist versäumt haben und sich im Restplatzvergabeverfahren bewerben wollen, setzen Sie sich bitte für den genauen Termin mit der Verwaltungsabteilung des betreffenden Oberlandesgerichts in Verbindung (vgl. Menüpunkt „Ansprechpartner“)
