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Hinweise zur Prozesskostenhilfe

Wozu dient Prozesskostenhilfe ?
Die Durchführung eines Rechtsstreits kostet Geld. Es fallen in der Regel Gerichtskosten und bei Beauftragung eines Rechtsanwalts auch außergerichtliche Kosten in Form der Rechtsanwaltsgebühren an. Die Prozesskostenhilfe will den Parteien, die diese Kosten nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglichen.

Wer erhält Prozesskostenhilfe ?
Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht, wenn Sie die Kosten der Prozessführung nicht oder nur in Raten aufbringen können und die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nach der Einschätzung des Gerichts hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht also nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder ein gewerkschaftlicher Rechtsschutz die Kosten übernimmt.

Wie erhält man Prozesskostenhilfe ?
Erforderlich ist ein Antrag, in dem die Rechtsstreitigkeit vollständig dargestellt wird. Aus dem Antrag muss sich die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung schlüssig für das Gericht ergeben. Die Beweismittel sind anzugeben. Zur Vorbereitung eines Prozesskostenhilfeantrags sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen oder die Hilfe der Rechtsantragstelle bei der Formulierung des Antrags in Anspruch nehmen.

Dem Antrag ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen. Hierzu ist ein amtlicher Vordruck zu benutzen. Bitte füllen Sie den Vordruck sorgfältig aus und fügen die erforderlichen Belege in Kopie bei. Prozesskostenhilfe kann erst nach Vorlage eines vollständigen Antrags bewilligt werden.

Was bewirkt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ?
Die Prozesskostenhilfe bewirkt, dass Sie auf die Gerichtskosten und auf die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung je nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vorläufig keine Zahlung oder nur Teilzahlungen zu leisten haben. Ordnet das Gericht Teilzahlungen in Form von Monatsraten an, so haben Sie höchstens 48 Monatsraten zu zahlen.

Auf die Kosten der anwaltlichen Vertretung erstreckt sich die Prozesskostenhilfe, wenn das Gericht Ihnen einen Rechtsanwalt beigeordnet hat. Der beigeordnete Rechtsanwalt erhält seine Vergütung aus der Staatskasse. Sie können die Beiordnung eines Rechtsanwalts ihrer Wahl beantragen. Grundsätzlich kann nur ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, der am Gerichtssitz ansässig ist. Ein auswärtiger Rechtsanwalt kann beigeordnet werden, wenn dieser auf die Vergütung der Mehrkosten aus der Staatskasse verzichtet.

Führt die Prozesskostenhilfe zu einer Kostenbefreiung in jeglicher Hinsicht ?
Dies trifft – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – nicht zu. Selbst wenn Ihnen das Gericht zunächst ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt hat, überprüft es innerhalb einer Frist von vier Jahren nach Beendigung des Rechtsstreits, ob sich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. Zu diesem Zweck bittet Sie der Rechtspfleger in unregelmäßigen Abständen um Auskunft über eine eventuell eingetretene Änderung. Auf diese Anfrage müssen Sie sich äußern. Andernfalls hebt das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auf; die Gerichts- und Anwaltskosten sind dann in einem Betrag zu zahlen.

Die Prozesskostenhilfe erstreckt sich darüber hinaus nicht auf die Kosten, die der gegnerischen Partei, etwa für die anwaltliche Vertretung entstanden sind. Verlieren Sie den Prozess, so müssen Sie dem Gegner grundsätzlich dessen Kosten erstatten. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht allerdings in der 1. Instanz die Besonderheit, dass die unterliegende Partei dem Gegner eine Entschädigung wegen Zeitversäumnis und die Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts nicht zu zahlen hat. In der 2. Instanz gilt diese Sonderregelung aber nicht.

Welche weiteren Möglichkeiten der Anwaltsbeiordnung gibt es ?
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es neben der Anwaltsbeiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe eine weitere Möglichkeit zur Anwaltsbeiordnung auf Kosten der Staatskasse. Ist die Gegenpartei im Prozess durch einen Rechtsanwalt vertreten und haben Sie nicht die Möglichkeit, sich durch eine Gewerkschaft oder einen Arbeitgeberverbandes vertreten zu lassen, so kann Ihnen das Gericht auf Antrag auch ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen Rechtsanwalt beiordnen. Das Gericht ist verpflichtet, Sie auf das Antragsrecht hinzuweisen. Eine Beiordnung kann unterbleiben, wenn sie aus besonderen Gründen nicht erforderlich ist, oder wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich mutwillig ist. Im übrigen richtet sich das Verfahren nach denselben Vorschriften wie bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

Weitere Informationen finden Sie unter:

 Rechtsantragstelle