Justizvollzug
Für den höheren Verwaltungsdienst im Justizvollzug, d.h. die Leitungen der Justizvollzugsanstalten, suchen wir regelmäßig qualifizierte Juristinnen und Juristen, die eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit mit guten Entwicklungsmöglichkeiten anstreben. Interesse an der vollzuglichen Aufgabenstellung setzen wir voraus. Wegen der Art der Tätigkeit legen wir neben guten juristischen Kenntnissen besonderen Wert auf kommunikative und soziale Fähigkeiten, Organisationstalent, Entscheidungsfreude und Interesse an Verwaltungstätigkeiten. Im Übrigen entsprechen die Einstellungsvoraussetzungen grundsätzlich denjenigen der allgemeinen Justiz. Ein späterer Wechsel ist damit nicht ausgeschlossen.
Sie werden als Stellvertreter/in oder weitere/r Stellvertreter/in des Anstaltsleiters oder der Anstaltsleiterin in einer Justizvollzugsanstalt des Landes arbeiten. Dafür in Frage kommen die größeren Anstalten, in deren Leitung mehrere Volljuristen tätig sind. Das sind:
Adelsheim
Bruchsal
Freiburg
Heilbronn
Heimsheim
Mannheim
Offenburg
Ravensburg
Rottenburg
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Stuttgart
Ulm
Eine vollständige Übersicht über die Einrichtungen des Justizvollzuges im Land finden Sie
hier.
Personalreferent: Ministerialrat Oliver Weik
Telefon: (0711) 279 - 2320
e-Mail: weik@jum.bwl.de
Sachbearbeiter: Regierungsdirektor Ludwig Drexler
Telefon: (0711) 279 - 2322
e-Mail: drexler@jum.bwl.de
Einstellung und Tätigkeit im Justizvollzug
Sie werden als Regierungsrat oder Regierungsrätin im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt. Die Probezeit beträgt in der Regel drei Jahre, bevor Sie nach erfolgreichem Ablauf in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden. Ihre Tätigkeit wird im Eingangsamt mit der Besoldungsstufe A 13 vergütet. Aufgrund Ihrer Tätigkeit im Justizvollzug erhalten Sie zusätzlich eine Verwendungszulage.
Insbesondere bei Bewerbern ohne Berufserfahrung kann zunächst eine Einstellung im Tarifverhältnis für mindestens ein Jahr vor der Verbeamtung auf Probe in Betracht kommen.
Sie sind von Beginn Ihrer Tätigkeit an mit sämtlichen Aufgaben betraut, welche in den Leitungen der Justizvollzugsanstalten anfallen.
Das sind zum einen die Angelegenheiten der Gefangenen. Gemeinsam mit den Fachdiensten (Psychologen, Sozialarbeiter, Lehrer, Seelsorger, Ärzte, Werkdienst, Allgemeiner Vollzugsdienst) erstellen Sie Vollzugspläne, welche vollzugsöffnende Maßnahmen, Therapiemaßnahmen, Aus- und Weiterbildung, etc. festlegen. Sie sind für die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt verantwortlich, indem Sie gegenüber Gefangenen z.B. besondere Sicherungsmaßnahmen prüfen und anordnen oder Disziplinarverfügungen erlassen. In Rechtsangelegenheiten der Gefangenen geben Sie Stellungnahmen gegenüber Gerichten oder dem Justizministerium ab, z.B. in Verfahren über Strafrestaussetzung, bei Petitionen oder bei Anträgen der Gefangenen auf gerichtliche Entscheidung.
Der zweite große Tätigkeitsbereich liegt in den typischen Aufgaben einer Behördenleitung. Sie wirken mit in Personalangelegenheiten, bei der Öffentlichkeitsarbeit, im Arbeitswesen, in Bau- und Haushaltsangelegenheiten. Durch die Delegation von Personal- und Budgetverantwortung auf die Justizvollzugsanstalten sind Sie in diesen Bereichen an entscheidender Stelle tätig.
