Bezirk und Aufgabenverteilung
Beurkundungstätigkeit und weitere notarielle Zuständigkeiten
Zu den Aufgaben des Notars gehören die Beurkundung von Verträgen, die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, die neutrale Beratung der Beteiligungen sowie weitere vielfältige Aufgaben im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege. Für die Beteiligten besteht freie Notarwahl.
Das Notariat Kirchzarten umfasst folgende Bezirke:
Gemeinde Kirchzarten mit Gemarkungen Kirchzarten,
Zarten und Burg,
Gemeinde Oberried mit Gemarkungen Oberried,
St. Wilhelm und Zastler,
Gemeinde Buchenbach mit Gemarkungen Buchenbach,
Unteribental,
Wagensteig und Falkensteig,
Gemeinde Stegen mit Gemarkungen Stegen und Wittental,
Gemeinde St. Peter,
Gemeinde St. Märgen
Grundbuchamt
Die Aufgaben des Grundbuchamts werden in Baden von den kommunalen oder den staatlichen Grundbuchämtern wahrgenommen, während im übrigen Bundesgebiet das Amtsgericht zuständig ist.
Zum Notariatsbezirk Kirchzarten gehören die kommunalen Grundbuchämter der Gemeinden Kirchzarten (dieses für die Gemeindebezirke von Kirchzarten und von Oberried), Stegen, Buchenbach, St. Peter und St. Märgen. Die Grundbuchämter befinden sich jeweils im Rathaus der genannten grundbuchführenden Gemeinde.
Sollten Sie einen Grundbuchauszug für Grundbesitz in den genannten Gemarkungen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Grundbuchamt.
Nachlass- und Betreuungsgericht
Den Notariaten in Baden ist als gerichtliche Aufgabe die Zuständigkeit der Nachlassgerichte übertragen. Als Betreuungsgericht ist in Baden ausschließlich das Amtsgericht zuständig.
Für den Bezirk des Notariats Kirchzarten ist das Betreuungsgericht beim Amtsgericht Freiburg zuständig.
Das Notariat Kirchzarten als Nachlassgericht ist ausschließlich zuständig für Nachlasssachen von Verstorbenen, die ihren letzten Wohnsitz in einer der vorgenannten Gemeinden hatten, die zum Amtsbezirk des Notariats Kirchzarten gehören.
