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Gerichtsvollzieher

Ein anspruchsvoller Beruf mit freiberuflicher Komponente als Sonderlaufbahn des mittleren Justizdienstes.

Den Gerichtsvollziehern ist u. a. die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, die Abnahme der eidesstattlichen Versicherungen, die Zustellung von gerichtlichen Verfügungen und anderen Urkunden, die Aufnahme von Wechselprotesten und die Durchführung von freiwilligen Versteigerungen übertragen.

Der Gerichtsvollzieher ist Beamter mit freiberuflicher Komponente:

Er unterhält ein eigenes Büro und beschäftigt Hilfskräfte. Zusätzlich zu seinen Dienstbezügen erhält er Nebeneinkünfte, die ihm teilweise als private Einnahmen und teilweise für die Aufwendungen des Geschäftsbetriebs zustehen.

Weitergehende Auskünfte und Informationen erhalten Sie beim