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Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren

Titelblatt der Broschüre "Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren"

Die Broschüre erläutert den Verfahrensablauf und gibt Hilfestellung beim Ausfüllen und Einreichen von Anträgen.

Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren ist seit 1.1.1987 im gesamten Land Baden-Württemberg eingeführt. Zentral und ausschließlich zuständig ist das Amtsgericht Stuttgart. Für die Antragstellung sind besondere Vordrucke vorgeschrieben. Die Broschüre enthält ausführliche Informationen und Ausfüllbeispiele zum maschinellen Verfahren und wird Interessierten mit Sitz/Wohnsitz in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. 

Sofern Sie nur ein Exemplar benötigen, nutzen Sie bitte den kostenlosen Download der Broschüre:

Mahnverfahren (PDF, 4,7 MB)

Bei Anforderung von 3 - 5 Broschüren wird für die 87-seitige Broschüre ein Kostenanteil von 2,00 € je Broschüre erhoben; die Konditionen für eine darüber hinaus gehende Anzahl erfragen Sie bitte bei uns gesondert.



"Hinweis:
Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz außerhalb Baden-Württembergs wenden sich für den Broschürenbezug bitte an das für sie zuständige Mahngericht. Welches dies ist, können Sie unter www.justiz.de/Orts-Gerichtsverzeichnis/index.php ermitteln."

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