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Herzlich willkommen!

Ich begrüße Sie auf der Internetseite des Justizministeriums Baden-Württemberg.

Hier erhalten Sie Informationen über die vielfältigen Aufgaben des Justizministeriums.

Sie können sich hier einen Eindruck über rechtspolitische Initiativen machen, zum Beispiel zu den Themen Jugendkriminalität, Justizvollzug und Zwangsheirat.

Aufmerksam machen möchte ich Sie auf unser Angebot an Informationsbroschüren zu Themen wie dem Betreuungsrecht, Erbrecht, Nachbarrecht, Vereinsrecht, Insolvenzrecht, dem elektronischen Handelsregister und unseren Flyer „Du entscheidest, wann und wen du heiratest!“

Weitere Auskünfte zu einzelnen baden-württembergischen Justizbehörden und Gerichten erhalten Sie auch auf dem Justizportal Baden-Württemberg.

Vielen Dank für Ihr Interesse an der baden-württembergischen Justiz.

Herzliche Grüße

Ihr

Rainer Stickelberger
Justizminister


Aktuelle Pressemitteilungen

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    17.06.2013 Justizminister Rainer Stickelberger: "Ihre besondere fachliche Kompetenz, das Organisationstalent und die Fähigkeit zu klarer Kommunikation werden ihr in ihrem neuen Amt sicherlich zugutekommen" - Dank an Vorgänger Bernd Stefan Kuntze
  2. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder
    13.06.2013 Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger begrüßt Votum der Justizminister für die Einführung eines neuen Straftatbestands Dopingbetrug
  3. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Perl
    12.06.2013 Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger fordert wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Cyber-Groomings
  4. Bundesrat votiert für Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen
    07.06.2013 Justizminister Rainer Stickelberger: "Bei der Vermittlung von Wohnraum muss gelten: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch"
  5. Justizminister erläutert Information an den Landtagspräsidenten
    04.06.2013 Rainer Stickelberger: "Im Interesse eines vertrauensvollen Zusammenwirkens der Regierung mit dem Landtag habe ich es für erforderlich gehalten, den Landtag direkt zu informieren"
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