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Gerichte und Staatsanwaltschaften

Im Rechtsstaat gewährleisten erst Gerichte und Staatsanwaltschaften, dass Konflikte zwischen den Menschen nicht eskalieren, sondern auf friedlichem Wege ausgetragen werden. Die Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass nicht das „Recht des Stärkeren“ zählt, sondern sie ihre durch Verfassung und Gesetze eingeräumten Rechte in einem klar vorgegebenen Verfahren durchsetzen können und der Staat an ihnen begangenes Unrecht verfolgt. Die Menschen können auf die Einhaltung von Recht und Ordnung vertrauen.

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