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Die Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg feiert ihren 60. Geburtstag

Im Jahr 1956 hat das Land Baden-Württemberg eine einheitliche Gerichtsbarkeit für Arbeitsrechtssachen eingerichtet, schon zehn Jahre früher hatte die erste Kammer des Landesarbeitsgerichts Stuttgart ihre Arbeit aufgenommen. Dieses Jubiläum wurde am 20. April 2016 im Hospitalhof Stuttgart gefeiert.

„Die Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg ist eine großartige Gerichtsbarkeit mit einem ganz besonderen Geist. Das Landesarbeitsgericht und die neun Arbeitsgerichte in unserem Land gehen seit jeher besonders agil, lösungsorientiert und den Menschen zugewandt an ihre Aufgaben heran“, sagte Minister Stickelberger. Er wies auf das besondere Spannungsfeld zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen hin, das sich in vielen arbeitsgerichtlichen Verfahren zeige. „Die Arbeitsgerichtsbarkeit sieht sich hier in besonderem Maße der einvernehmlichen Streitbeilegung verpflichtet. Noch mehr als in den anderen Gerichtsbarkeiten steht für die Arbeitsgerichte die Suche nach einer guten Lösung ohne streitige Entscheidung im Vordergrund“, so der Minister. Dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Dr. Eberhard Natter und allen in der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit Beschäftigten sprach Minister Stickelberger seinen Dank und seine Anerkennung aus. „Durch Ihre hervorragende Arbeit haben Sie und Ihre Vorgänger dazu beigetragen, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit in unserem Land einen ganz ausgezeichneten Ruf genießt. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken“, sagte der Minister.

„Recht und sozialer Friede – so lautet das Motto, das sich die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg gegeben hat", schreibt der Präsident des Landesarbeitsgerichts Dr. Eberhard Natter im Vorwort der Publikation „Die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg 1946 – 2016", die aus Anlass des 60. Geburtstags der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes erschienen ist. Die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jahrzehnten einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung des sozialen Friedens in den Betrieben und Verwaltungen geleistet. Mit großer Anstrengung aller Beschäftigten hat sie in den Zeiten wirtschaftlicher Krisen den im Arbeitsrecht so wichtigen zügigen Rechtschutz für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährleistet. In den kommenden Jahren steht die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg vor großen Herausforderungen, insbesondere durch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte. „Ich sehe die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg für die Zukunft gut gerüstet", sagte Herr Dr. Natter.

Hintergrund:

Baden-Württemberg verfügt über neun Arbeitsgerichte in Freiburg (mit Außenkammern in Offenburg und Villingen-Schwenningen), Heilbronn (mit Außenkammern in Crailsheim), Karlsruhe, Lörrach (mit Außenkammern in Radolfzell), Mannheim (mit Außenkammern in Heidelberg), Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart (mit Außenkammern in Ludwigsburg und Aalen) und Ulm (mit Außenkammern in Ravensburg). Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit seinem Hauptsitz in Stuttgart und den auswärtigen Kammern in Freiburg und Mannheim übt die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen in Baden-Württemberg in zweiter Instanz aus. Die Gerichte für Arbeitssachen sind im sog. Urteilsverfahren zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie für Rechtsstreite mit einer engen Beziehung zum Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten auch für Auszubildende, Heimarbeiter, arbeitnehmerähnliche Personen und geringverdienende Handelsvertreter eröffnet. Außerdem ist die Arbeitsgerichtsbarkeit im sog. Beschlussverfahren insbesondere zuständig für Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, also für Rechtstreitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern. Insgesamt sind in der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit 358 Personen beschäftigt, darunter 125 Richterinnen und Richter.

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